Skiurlaub in Kleinarl in Ski amade - Urlaub in Salzburg, Österreich
Firnskiwochen | ab 13. März
7 ÜN inkl. 6-Tages-Skipass für Ski amadé
Ab € 338,-
Osterfamilienaktion | ab 13. März
Kinder fahren gratis Ski. 7 ÜN inkl. 1 Elternskipass
Ab € 345,-
Lady Week | 26.03.- 02.04.11
Gratis Skipass für die Damen und vieles mehr
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Abreise:
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Berg 1961m

Schneehöhe: 115cm

Tal 1014 m    12°C

Schneehöhe: 10cm

Beruhigt den Urlaub planen

Das hat gerade noch gefehlt... man muss die heiß ersehnten Ferien in Österreich wg. Krankheit oder aus anderen Gründen absagen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, kommen meist noch unangenehme Stornokosten auf einen zu. Damit ihr euren Urlaub in Kleinarl in aller Ruhe planen könnt, findet ihr hier die wichtigsten Informationen aus den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen und einen Link zur Europäischen Reiseversicherung, damit ihr euch auf Erfreulicheres konzentrieren könnt.

Storno & Versicherung

Was ihr für euren Urlaub in Österreich wissen solltet

Niemand wünscht es sich, aber es kann passieren, dass man den lang ersehnten Urlaub in Kleinarl nicht antreten kann. In den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen ist der Fall eines Reiserücktritts klar geregelt. 

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt. Außerdem empfehlen wir euch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung.


Österreichische Hotelvertragsbedingungen

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag - Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberger

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr

5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Monat 1 Monat bis 1 Woche In der letzten Woche
keine Stornogebühr 40% 70% 90%

Behinderung der Anreise

5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage
der Anreise zu bezahlen.

5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

Hier könnt ihr die komplette Fassung der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen nachlesen. Außerdem empfehlen wir euch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um mögliche anfallende Kosten zu vermeiden.


Europäische Reiseversicherung

Für den Fall des Falles...

Man kann nie wissen, was passiert! Darum empfehlen wir euch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um Stornogebühren zu vermeiden.

Bei der Europäischen Reiseversicherung könnt ihr bequem und schnell online eure Reiseversicherung und Stornoversicherung abschließen.


Winterurlaub in Kleinarl

Nachdem ihr euch über das Rechtliche informiert habt, steht eurem Urlaub in Kleinarl nichts mehr im Weg! Fordert jetzt ein unverbindliches Angebot für Zimmer oder Ferienwohnungen für euren Winterurlaub in Österreich an. Genießt unbeschwerte Tage beim Skifahren auf den Pisten von Ski amadé oder beim Snowboarden im Absolut Park. Verlebt mit eurer Familie einen unvergesslichen Winterurlaub in Kleinarl mit Rodeln, Schneeschuhwandern, Eisstockschießen oder einer Pferdeschlittenfahrt.

Impressionen

Kind beim Skifahren Familienskiurlaub in Kleinarl Kinderskikurs Traumhaftes Winterpanorama Skitouren gehen Rodeln mit der ganzen Familie Romantische Winterlandschaft Winter, Berge und Schnee Clown Doctors Clown Doctors Event Kinderprogramm Skigebiet Jägersee