Storno & VersicherungWissenswertes für euren Urlaub in Österreich
Lange im Voraus hat man den Urlaub in Kleinarl geplant, mit Bedacht die richtige Unterkunft ausgesucht und freut sich schon auf erholsame Tage mit in den Bergen von Salzburg. Und dann kommt unerwartet etwas dazwischen, was den Reiseantritt unmöglich macht. |
Der Reiserücktritt ist in den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen klar geregelt. Damit keine bösen Überraschungen auf euch warten, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt. Außerdem empfehlen wir euch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung.
Österreichische Hotelvertragsbedingungen
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag - Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Monat | 1 Monat bis 1 Woche | In der letzten Woche |
| keine Stornogebühr | 40% | 70% | 90% |
Behinderung der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage
der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
Hier könnt ihr die komplette Fassung der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen nachlesen. Außerdem empfehlen wir euch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um mögliche anfallende Kosten zu vermeiden.
Europäische Reiseversicherung
Für den Fall des Falles...
Man kann nie wissen, was passiert! Darum empfehlen wir euch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um Stornogebühren zu vermeiden.Bei der Europäischen Reiseversicherung könnt ihr bequem und schnell online eure Reiseversicherung und Stornoversicherung abschließen.







